So. 15. September
ab 8 Uhr Aufbau - 9 Uhr Eröffnung - 15 Uhr Ende
ab 8 Uhr Aufbau - 9 Uhr Eröffnung - 15 Uhr Ende
Lesen Sie zunächst die
Rahmenbedingungen
und als Beschicker bitte auch die Marktordnung
und als Beschicker bitte auch die Marktordnung
Der Flohmarkt, organisiert von der Bürgerinitiative Klosterviertel /
Kirchheim, ist eine kulturelle Einrichtung und dient der Förderung der Kommunikation.
Anbieten kann jeder (außer Gewerbliche) aus nah und fern. Auch wenn
viele Anbieter recht früh kommen, kann der Aufbau in der Kreben- und Lindenstraße
erst um 8 Uhr erfolgen. Um diese Uhrzeit erscheinen die Organisatoren und
sperren die beiden Straßen für den Verkehr. Sie bitten dringend, von
Reservierungen und Blockierungen am Vorabend abzusehen! In den entsprechenden
Straßenabschnitten wird es in der Nacht zum Sonntag, also ab Mitternacht ein
Parkverbot geben. Beschicker sollten wissen, dass die Zufahrt ausschließlich
über die Kreuzung Klosterstraße / Krebenstraße erfolgen kann.
Parken Sie kostenlos, jeweils etwa fünf Minuten zu Fuß:
Ziegelwasen / Freibad / Tiefgarage Schweinmarkt
Für jeden Stand bis 3 Meter werden 6.- € und für jeden weiteren Meter
2.- € als Spende erbittet. Kinder unter 14 Jahren sind davon befreit, solange
sie ausschließlich Kindersachen verkaufen.
Um die Unkosten für Flyer, Plakattafeln und Plakate, Anzeige in der
lokalen Presse, Toilettenmiete, Sondernutzungsgebühr für die Straßen,
Aufstellungsgebühr für Plakattafeln, Straßenschilder und Absperrbaken etc. zu
decken, reichen die Standgebühren nicht aus.
Daher werden alle Teilnehmer um eine Spende in Form von z. B. salzigem
oder süßem Gebäck, Obst für ein Büfett gebeten. Aus dem Angebot kann dann jeder
gegen eine Geldspende auswählen, was gefällt. In den letzten Jahren hat dies
bestens geklappt. Das Büfett / Café befindet sich am gewohnten Platz in der
Lindenstraße.
Marktordnung
Allgemein
· Den Anweisungen des
Flohmarkt-Personals ist Folge zu leisten.
Beschicker
· Ohne Anmeldung können
alle interessierten Kinder und Erwachsene aus nah und fern, ausgenommen
Gewerbetreibende, einen Flohmarktstand aufbauen.
Stände
· Auf – und Abbau:
Der Aufbau ist erst nach Absperrung des Platzes und Anwesenheit des Veranstalters ab 08:00 Uhr möglich.
Die Standplätze sind grundsätzlich bis zum Marktende (15 Uhr) einzuhalten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Kostenerstattung. Gegen 16:00 Uhr müssen die Stände abgebaut sein.
Der Aufbau ist erst nach Absperrung des Platzes und Anwesenheit des Veranstalters ab 08:00 Uhr möglich.
Die Standplätze sind grundsätzlich bis zum Marktende (15 Uhr) einzuhalten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Kostenerstattung. Gegen 16:00 Uhr müssen die Stände abgebaut sein.
· Kostenbeitrag
Für jeden Stand bis 3 Meter erbitten wir 6.- € und für jeden weiteren Meter 2.- €.
Für jeden Stand bis 3 Meter erbitten wir 6.- € und für jeden weiteren Meter 2.- €.
Kinder unter 14
Jahren sind davon befreit, solange sie ausschließlich Kinderwaren verkaufen.
· Müll
Jeder Anbieter verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat, d.h. ihn ohne Gerümpel, Müll oder sonstige Verunreinigungen zu hinterlassen.
Jeder Anbieter verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat, d.h. ihn ohne Gerümpel, Müll oder sonstige Verunreinigungen zu hinterlassen.
· Fahrzeuge
Am Stand können keine Fahrzeuge verbleiben, auch nicht als Ausstellungsfläche. Die Zufahrt zu den Ständen ist von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht möglich.
Am Stand können keine Fahrzeuge verbleiben, auch nicht als Ausstellungsfläche. Die Zufahrt zu den Ständen ist von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht möglich.
Toilette
Sie steht an der Kreuzung Kloster- / Krebenstraße. Mit Ihrer Spende wird sie finanziert.
Sie steht an der Kreuzung Kloster- / Krebenstraße. Mit Ihrer Spende wird sie finanziert.
Haftungssauschluss
Der Veranstalter übernimmt für Unfälle, Personenschäden oder Schäden jeglicher Art im Veran-staltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
Der Veranstalter übernimmt für Unfälle, Personenschäden oder Schäden jeglicher Art im Veran-staltungsbereich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet immer der Verursacher. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
Speisen
und Getränke
An
unserem Büfett stehen verschiedene Leckereien und Getränke für Sie bereit.
Spenden dafür nehmen
wir sehr gerne an. Danke!
VIELEN DANK!
Wir wünschen
Ihnen ein vergnügliches und erfolgreiches FLOHMARKT-Treiben.