Gemeinderat 10.12.2008
Bebauungsplan "Klosterviertel"
Planbereich Nr. 04.06
Gemarkung Kirchheim
Aufstellungsbeschluss
B e s c h l u s s:
Einstimmig
3 Nicht abgestimmt
1. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird beschlossen, den Bebauungsplan "Klosterviertel", Planbereich Nr. 04.06. aufzustellen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan zum Bebauungsplan vom 18.11.2008, in den seine Grenzen eingezeichnet sind.
2. Den in der Sitzungsvorlage genannten städtebaulichen Zielsetzungen für den Bebauungsplan und dem vorgeschlagenen weiteren Verfahren wird zugestimmt.
StRe Lempp und Most nehmen wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und bei den Zuhörern Platz.