Sonntag, 19. Juli 2015

9. Flohmarkt - auf der Straße



Zunächst allgemeines, dann die Marktordnung, eine Hilfe zum Verkehr und schließlich eine Lageskizze
Der letztjährige Flohmarkt war erstmals ein „Garagenflohmarkt“ und für fast alle Beschicker die ideale Form, um etwas anzubieten. Besonders hervorgehoben wurde, dass man seine Sachen in aller Ruhe auf- und auch wieder abbauen konnte, der Kühlschrank griffbereit stand, man nichts schleppen musste und in den allermeisten Fällen der reichliche Regen keine Ware bedrohte.
Weniger begeistert waren dagegen manche Besucher. Viele beklagten lange Wege zwischen den Anbietern oder konnten sich im Klosterviertel trotz einem Standortplan nicht orientieren.
Auf der Strecke blieb auch das Engagement vieler für ein Projekt wie den Straßenflohmarkt und somit das Miteinander. Unmöglich war auch der Plausch von Stand zu Stand.
Daher gibt es dieses Jahr wieder einen Straßenflohmarkt in Teilen der

Kreben- und Lindenstraße - Kirchheim unter Teck

am Sonntag, 20. September, von 9 – 15 Uhr.

Mitmachen kann jeder (außer Gewerbliche) aus nah und fern.
Auch wenn viele Anbieter recht früh kommen, kann der Aufbau erst ab 8 Uhr erfolgen, denn dann werden die beiden Straßen für den Verkehr gesperrt. Die Organisatoren bitten dringend, von Reservierungen und Blockierungen am Vorabend abzusehen. In den entsprechenden Straßenabschnitten wird es in der Nacht zum 20. September ein Parkverbot geben.
Beschicker, die mit dem Auto kommen, sollten wissen, dass die Zufahrt ausschließlich über die Kreuzung Klosterstraße / Krebenstraße erfolgen kann.
Für jeden Stand bis 3 Meter Breite werden 6.- € und für jeden weiteren Meter 2.- € als Spende erbeten. Kinder unter 14 Jahren sind davon befreit, solange sie ausschließlich Kindersachen verkaufen.
Um die Unkosten für Flyer, Plakattafeln und Plakate, Anzeige in der lokalen Presse, Toilettenmiete, Sondernutzungsgebühr für die Straßen, Aufstellungsgebühr für Plakattafeln, Straßenschilder und Absperrbaken etc. zu decken, reichen die Standgebühren nicht aus.
Daher werden alle Teilnehmer und Beschicker um eine Spende in Form von z. B. salzigem oder süßem Gebäck und Obst für ein Büfett gebeten, das an der Ecke Linden-/ Krebenstraße aufgebaut wird. Aus dem Angebot kann dann jeder gegen einen Obolus auswählen, was gefällt. In den letzten Jahren hat dies bestens geklappt.

 Wie immer gibt es auch eine Marktordnung:
Sehr geehrte Flohmarkt - Aussteller und Gäste, herzlich Willkommen zum
Klosterviertel - Flohmarkt
Unser Flohmarkt ist eine kulturelle Einrichtung und dient der Förderung der Kommunikation. Dank Ihrer Mithilfe und Unterstützung kann er wieder stattfinden! Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, bitten wir um Beachtung der
Marktordnung
Allgemein
·       Den Anweisungen des Flohmarkt-Personals ist Folge zu leisten.
Beschicker
·       Ohne Anmeldung können alle interessierten Kinder und Erwachsene aus nah und fern, ausgenommen Gewerbetreibende, einen Flohmarktstand aufbauen.
Stände
·       Auf – und Abbau:
Der Aufbau ist erst nach Absperrung des Platzes und Anwesenheit des Veranstalters ab 08:00 Uhr möglich.
Die Standplätze sind grundsätzlich bis zum Marktende (15 Uhr) einzuhalten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Kostenerstattung. Gegen 15:30 Uhr müssen die Stände abgebaut sein.
·       Kostenbeitrag
Für jeden Stand bis 3 Meter erbitten wir 6.- € und für jeden weiteren Meter 2.- €.
Kinder unter 14 Jahren sind davon befreit, solange sie ausschließlich Kinderwaren verkaufen.
·       Müll
Jeder Anbieter verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat, d.h. ihn ohne Gerümpel, Müll oder sonstige Verunreinigungen zu hinterlassen.
·       Fahrzeuge
Am Stand können keine Fahrzeuge verbleiben, auch nicht als Ausstellungsfläche. Die Zufahrt zu den Ständen ist von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht möglich.
Toilette
·       Sie steht an der Kreuzung Kloster- / Krebenstraße. Mit Ihrer Spende wird sie finanziert.
Haftungssauschluss
·       Der Veranstalter übernimmt für Unfälle, Personenschäden oder Schäden jeglicher Art im Veran-staltungsbereich keinerlei Haftung. Er haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene Gegenstände.
·       Für Schäden haftet immer der Verursacher.
Speisen und Getränke
·       An unserem Büfett stehen verschiedene Leckereien und Getränke für Sie bereit.
Spenden dafür nehmen wir sehr gerne an. Danke!
Anregungen und Kritik
·       Ihre Anmerkungen nimmt gerne entgegen Joachim Diefenbach (siehe unten).

VIELEN DANK!
Wir wünschen Ihnen ein vergnügliches und erfolgreiches FLOHMARKT-Treiben.



Verkehr

Parken - kostenlos, jeweils etwa fünf Minuten zu Fuß: Ziegelwasen / Freibad / Tiefgarage Schweinmarkt.
Straßensperrung / Parkverbot - Von 8.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr sind Teile der Krebenstraße und Lindenstraße für den Verkehr gesperrt (siehe Grafik oben). Ein Parkverbot für die Flohmarktstraßen gilt am Sonntag bereits ab 0.00 Uhr. Eine vorzeitige Platzreservierung ist daher nicht möglich.
Zufahrt für Beschicker - Das Flohmarktgelände kann ausschließlich über die Kreuzung Kloster- / Krebenstraße angefahren werden

Lageplan:
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