Zunächst allgemeines, dann die Marktordnung, eine Hilfe zum Verkehr und schließlich eine Lageskizze
Der
letztjährige Flohmarkt war erstmals ein „Garagenflohmarkt“ und für fast alle Beschicker die ideale Form, um etwas
anzubieten. Besonders hervorgehoben wurde, dass man seine Sachen in aller Ruhe
auf- und auch wieder abbauen konnte, der Kühlschrank griffbereit stand, man
nichts schleppen musste und in den allermeisten Fällen der reichliche Regen
keine Ware bedrohte.
Weniger begeistert waren
dagegen manche Besucher. Viele beklagten lange Wege zwischen den Anbietern oder
konnten sich im Klosterviertel trotz einem Standortplan nicht orientieren.
Auf der Strecke blieb auch
das Engagement vieler für ein Projekt wie den Straßenflohmarkt und somit das
Miteinander. Unmöglich war auch der Plausch von Stand zu Stand.
Daher gibt es dieses Jahr
wieder einen Straßenflohmarkt in Teilen der
Kreben- und Lindenstraße - Kirchheim unter Teck
am Sonntag, 20. September, von 9 – 15 Uhr.
Mitmachen
kann jeder (außer Gewerbliche) aus nah und fern.
Auch wenn viele Anbieter
recht früh kommen, kann der Aufbau erst ab 8 Uhr erfolgen, denn dann werden die
beiden Straßen für den Verkehr gesperrt. Die Organisatoren bitten dringend, von
Reservierungen und Blockierungen am Vorabend abzusehen. In den entsprechenden
Straßenabschnitten wird es in der Nacht zum 20. September ein Parkverbot geben.
Beschicker, die mit dem Auto
kommen, sollten wissen, dass die Zufahrt ausschließlich über die Kreuzung
Klosterstraße / Krebenstraße erfolgen kann.
Für jeden Stand bis 3 Meter
Breite werden 6.- € und für jeden weiteren Meter 2.- € als Spende erbeten. Kinder
unter 14 Jahren sind davon befreit, solange sie ausschließlich Kindersachen
verkaufen.
Um die Unkosten für Flyer,
Plakattafeln und Plakate, Anzeige in der lokalen Presse, Toilettenmiete,
Sondernutzungsgebühr für die Straßen, Aufstellungsgebühr für Plakattafeln,
Straßenschilder und Absperrbaken etc. zu decken, reichen die Standgebühren
nicht aus.
Daher werden alle Teilnehmer
und Beschicker um eine Spende in Form von z. B. salzigem oder süßem Gebäck und
Obst für ein Büfett gebeten, das an der Ecke Linden-/ Krebenstraße aufgebaut
wird. Aus dem Angebot kann dann jeder gegen einen Obolus auswählen, was gefällt.
In den letzten Jahren hat dies bestens geklappt.
Wie immer gibt es auch eine Marktordnung:
Sehr geehrte Flohmarkt
- Aussteller und Gäste, herzlich Willkommen zum
Klosterviertel - Flohmarkt
Unser
Flohmarkt ist eine kulturelle Einrichtung und dient der Förderung der Kommunikation.
Dank Ihrer Mithilfe und Unterstützung kann er wieder stattfinden! Um einen
reibungslosen Ablauf zu gewähren, bitten wir um Beachtung der
Marktordnung
Allgemein
· Den Anweisungen des
Flohmarkt-Personals ist Folge zu leisten.
Beschicker
· Ohne Anmeldung können
alle interessierten Kinder und Erwachsene aus nah und fern, ausgenommen
Gewerbetreibende, einen Flohmarktstand aufbauen.
Stände
· Auf – und Abbau:
Der Aufbau ist erst nach Absperrung des Platzes und Anwesenheit des Veranstalters ab 08:00 Uhr möglich.
Die Standplätze sind grundsätzlich bis zum Marktende (15 Uhr) einzuhalten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Kostenerstattung. Gegen 15:30 Uhr müssen die Stände abgebaut sein.
Der Aufbau ist erst nach Absperrung des Platzes und Anwesenheit des Veranstalters ab 08:00 Uhr möglich.
Die Standplätze sind grundsätzlich bis zum Marktende (15 Uhr) einzuhalten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Kostenerstattung. Gegen 15:30 Uhr müssen die Stände abgebaut sein.
· Kostenbeitrag
Für jeden Stand bis 3 Meter erbitten wir 6.- € und für jeden weiteren Meter 2.- €.
Für jeden Stand bis 3 Meter erbitten wir 6.- € und für jeden weiteren Meter 2.- €.
Kinder unter 14
Jahren sind davon befreit, solange sie ausschließlich Kinderwaren verkaufen.
· Müll
Jeder Anbieter verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat, d.h. ihn ohne Gerümpel, Müll oder sonstige Verunreinigungen zu hinterlassen.
Jeder Anbieter verpflichtet sich, seinen Standplatz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat, d.h. ihn ohne Gerümpel, Müll oder sonstige Verunreinigungen zu hinterlassen.
· Fahrzeuge
Am Stand können keine Fahrzeuge verbleiben, auch nicht als Ausstellungsfläche. Die Zufahrt zu den Ständen ist von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht möglich.
Am Stand können keine Fahrzeuge verbleiben, auch nicht als Ausstellungsfläche. Die Zufahrt zu den Ständen ist von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht möglich.
Toilette
· Sie steht an der
Kreuzung Kloster- / Krebenstraße. Mit Ihrer Spende wird sie finanziert.
Haftungssauschluss
· Der Veranstalter
übernimmt für Unfälle, Personenschäden oder Schäden jeglicher Art im Veran-staltungsbereich
keinerlei Haftung. Er haftet nicht für Beschädigung oder abhanden gekommene
Gegenstände.
· Für Schäden haftet
immer der Verursacher.
Speisen
und Getränke
· An unserem Büfett
stehen verschiedene Leckereien und Getränke für Sie bereit.
Spenden dafür nehmen
wir sehr gerne an. Danke!
Anregungen
und Kritik
· Ihre Anmerkungen nimmt
gerne entgegen Joachim Diefenbach (siehe unten).
VIELEN
DANK!
Wir wünschen Ihnen ein vergnügliches und erfolgreiches
FLOHMARKT-Treiben.
Verkehr
Parken - kostenlos,
jeweils etwa fünf Minuten zu Fuß: Ziegelwasen / Freibad / Tiefgarage Schweinmarkt.
Straßensperrung / Parkverbot - Von 8.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr sind Teile der
Krebenstraße und Lindenstraße für den Verkehr gesperrt (siehe Grafik oben). Ein
Parkverbot für die Flohmarktstraßen gilt am Sonntag bereits ab 0.00 Uhr. Eine
vorzeitige Platzreservierung ist daher nicht möglich.
Zufahrt
für Beschicker - Das Flohmarktgelände
kann ausschließlich über die Kreuzung Kloster- / Krebenstraße angefahren werden