Sonntag, 11. März 2007

Parkplatzsituation in der Hermann-Kurz-Straße

Im Herbst letzten Jahres nahm die Verkehrskommission die Einladung der Arbeitsgruppe Struktur an und besichtigte bzw. besprach mit ihr wünschenswerte Verbesserungen. Im Klosterticker November 2006 berichteten wir darüber.

In Folge dieser Begehung veranlasste das Ordnungsamt im Dezember das Aufstellen der Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" im Einmündungsbereich der Zufahrt Hermann-Kurz-Strasse 38 und 40.

Von einigen Anliegern wird dies bemängelt, da sich hierdurch die Parkplatzsituation in der Hermann-Kurz-Strasse nach ihrer Meinung verschärft.
Nach ihren Einwendungen gegenüber dem Ordnungsamt erfolgte am 25. Januar eine weitere Ortsbegehung mit dem Verkehrsausschuss und einigen Anliegern sowie Mitwirkenden der Arbeitsgruppe Struktur.

Die Anbringung von Zickzacklinien im Einmündungsbereich als Alternative zur erwähnten Beschilderung wurde nochmals vom Tiefbauamt der Stadt Kirchheim (Herr Zimmert) abgelehnt. Trotzdem wurde in dieser Frage das Ordnungsamt erneut von Anliegern angeschrieben. Die AG Struktur unterstützt dieses Vorhaben.

Das Errichten von Schildern oder Kennlinien bedeutet lediglich eine Visualisierung eines ohnehin gültigen Verbotes. "Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten…" (StVO §12 - Absatz3)
Durch die Aufstellung der Schilder #286 wird die angespannte Parksituation formal weder verschärft noch verbessert.

Die Thematik Anwohnerparken wurde bislang von der Stadt Kirchheim abgelehnt mit der Begründung, dass dann im gesamten Innenstadtbereich zwischen 35% und 50% aller Parkplätze als Anwohnerparkplätze ausgewiesen werden müssten.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass eine Umwandlung in Anwohnerparkplätze möglicherweise mit Gebühren für die Nutzer verbunden sein könnte.In der Arbeitsgruppe Struktur werden Möglichkeiten erwogen, wie bei ähnlichen Projekten zukünftig eine breitere Basis der Nachbarschaft im Vorfeld erreicht werden kann. Denkbare Methoden sind Darstellungen im Klosterticker, Umfragen, Diskussionsforen usw.

1 Kommentar:

bklett hat gesagt…

Nachdem jahrelang die Zufahrt zur Hermann-Kurz-Straße 36-40 auf ihrer Westseite zum Teil mehr als verkehrsbehindernd zugeparkt wurde, habe ich als direkt Betroffene die dortige Aufstellung der Parkverbotsschilder begrüßt. Natürlich kann ich den Unmut Einiger durchaus verstehen. Wer möchte schon gerne auf seinen eigenen Autoeinstellplatz ausweichen müssen, wenn auch auf der Straße geparkt werden kann. Und in unserer Zeit der Bequemlichkeit ist es durchaus nachzuvollziehen, dass beim „um-die-Ecke“-Parken ein Fußweg von 30 Metern eine Zumutung ist. Wenn jedoch von Haus zu Haus gegangen und Nachbarn namentlich „beschuldigt“ werden, die Aufstellung der Schilder – welche außerdem nur ein bestehendes Verbot (StVO §12 – Absatz 3) visualisieren – veranlasst zu haben, hört mein Verständnis auf. Auch der Vorschlag, man möge doch Richtung Krebenstraße ausfahren, damit weiterhin die Möglichkeit besteht, verkehrswidrig in die Straßenmündung Hermann-Kurz-Straße zu parken, finde ich etwas anmaßend. Aber vergessen wir mal dieses in meinen Augen wenig nachbarschaftliche Verhalten.
Was ich wirklich schade finde ist, dass durch die Beschwerdeaktion das gute Verhältnis, welches die Initiative „Klosterviertel“ bisher zur Stadtverwaltung aufgebaut hatte, empfindlich gestört werden kann oder vielleicht schon wurde.Im letzten Klosterticker wurde sowohl auf die Begehung als auch auf die Parksituation hingewiesen, wohlgemerkt noch bevor die Schilder standen. Hier wäre also noch genügend Zeit gewesen, ohne großen Aufwand und Unmut die Situation zufrieden stellend für alle zu regeln. Persönlich hoffe ich, dass sich die Gruppe „Struktur“ durch diesen Vorfall nicht entmutigen lässt und sich weiterhin aktiv und engagiert für unser Viertel stark macht.